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Satzung

Die Vereinssatzung regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder, Ämter und Gremien des Vereins. Unsere Satzung sieht eine Aufteilung in ordentliche Mitglieder und fördernde Mitglieder vor. Die fördernden Mitglieder unterstützen die Zwecke des Vereins mit Förderbeiträgen. Sie haben keine Stimmrechte in den Mitgliederversammlungen, werden zu diesen jedoch als Beobachter*innen eingeladen. Die aktuell gültige Fassung kannst Du hier herunterladen.

Unser Verein wird von einem dreiköpfigen, ehrenamtlichen Vorstand geführt, dessen Mitglieder den Verein gleichberechtigt nach außen vertreten. Die Wahl des Vorstandes erfolgt jährlich bei den Mitgliederversammlungen, in denen die ordentlichen Mitglieder des Vereins wahlberechtigt sind. Der Vorstand hat die Aufgaben:

  • Die Geschäfte des Vereins zu führen,
  • Die Mitgliederversammlungen vorzubereiten,
  • Die Interessen aller Mitglieder des Vereins, sowohl ordentlicher als auch fördernder Mitglieder, nach außen zu vertreten,
  • Und für die Belange der Mitglieder ansprechbar zu sein.

Den Status der Gemeinnützigkeit hat uns das Finanzamt Hamburg-Nord mit dem Freistellungsbescheid vom 17.09.2020 bescheinigt. Spenden und Mitgliedsbeiträge an unseren Verein können bei der Steuererklärung entsprechend geltend gemacht werden.